Mittwoch, 1. Februar 2012
Sozialverträgliches Ableben
hartz4alg2hilfe, 15:08h
In Deutschland gibt es rund acht Millionen Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten. Manche stocken damit ihre kümmerlichen Niedriglöhne oder Renten auf, die meisten jedoch stehen im vollen Regelbezug. Will heißen, sie haben mangels Arbeitsplatz kein anderes Einkommen.
Die meisten von ihnen werden auch nie wieder einen Arbeitsplatz haben. Nicht nur deshalb weil sie zu alt, krank oder unqualifiziert sind, sondern weil es nicht mehr genug Arbeit geben wird. In der postindustrialisierten Gesellschaft wird die Arbeit immer mehr von Computern übernommen. Auch die vielbeschworene Dienstleistungsgesellschaft wird keine lange Lebensdauer haben. In der Gesellschaft der Zukunft werden die Kunden ihre Lebensmittel beim Discounter selbst einscannen; statt mit Geld ausschließlich mit Kreditkarten bezahlen. Ohne Bargeld bedarf es keiner Druckereien, Münzereien, Wach –und Transportdienste mehr, keine Falschgeldabteilungen bei der Kriminalpolizei und etlicher Banken, Schalterangestellter und Geldautomaten mehr. Ein riesiges Einsparpotential. Künftig wird die abrechnende Kassiererin im Supermarkt der Vergangenheit angehören, denn ihren Job macht nun – bewacht vom elektronischen Securitydienst - Kollege Computer. Beim Arzt wird uns statt der freundlichen Angestellten ein Apparat in Empfang nehmen, der nach Beschwerden und Wünschen fragt, Atteste, Krankschreibungen und Rezepte ausspuckt. So zieht sich der rote Faden immer weiter durch sämtliche Berufsbilder.
Am Ende stellt man fest: Es werden immer mehr Menschen überflüssig. Daran ändern auch Qualifikationen und Weiterbildungen des einzelnen nichts. In einer hochtechnisierten Welt wird nur noch die Arbeitskraft einiger weniger gebraucht, was bedeutet, dass man sich von den Qualifiziertesten die Besten und Hervorragendsten auswählt, während der Rest auch mit High-Quality-Ausbildung auf der Strecke bleiben wird.
Sie sind dann genauso überflüssig wie der übrige Rest.
Überflüssige haben die unangenehme Nebenwirkung, dass sie genau wie die Erforderlichen essen und trinken müssen. Sie brauchen Bildung, Kleidung und eine Infrastruktur. Sie werden krank und bedürfen medizinischer Hilfe. Das kostet Geld, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird.
Derzeit sitzen in der Bundesrepublik Deutschland etwa fünf Millionen Überflüssige in ihren Wohnzimmern und fiebern aufgeregt dem Ausgang des Dschungelcamps entgegen; sehen geifernd zu, wie Dieter Bohlen pickelige Rotzblasen vorführt oder lassen ihren Alltag in einer der vielen Dokusoaps hinter sich. Es steht für die Bundesregierung nicht zu befürchten, dass sich diese Menschen zum aktiven Widerstand formieren. Solange der monatliche Transferscheck kommt, der Tafelladen regelmäßig öffnet und Barbara Salesch auch morgen noch Mord und Totschlag im Amtsgericht verhandelt, ist die kleine Welt in Ordnung. Nicht nur für Millionen, sondern auch für die an den Fäden der Wirtschaft hängenden Marionettentruppe in Berlin. Ungestört von jeglichem Aufruhr verhandelt derzeit Frau von der Leyen mit ihren Mannen über eine Erhöhung des Arbeitslosengeld II in Höhe von fünf Euro. Ungeachtet des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, verkündet die kühle Blonde, dass es nicht mehr Geld geben wird. Erneut füllen sich die Gazetten über die fruchtlosen Endlosverhandlungen der Bundesregierung, wird abgewogen, in wie weit eine derartige Erhöhung fiskalisch tragbar wäre. Kaum einer erinnert sich noch, dass der – nach offizieller Lesart - systemrelevante Bankenrettungsschirm wenige Monate zuvor das Land in den nahenden Bankrott brachte. Niemand verschenkt noch einen Gedanken daran, dass das Gericht in seinem Urteil Transparenz forderte. Die Regelsätze der Erwerbslosen sollten transparent und nachvollziehbar ausgestaltet, die der Kinder dürften künftig nicht mehr schlicht von denen der Erwachsenen abgeleitet werden, sondern müssten individuell auf die Bedürfnisse Heranwachsender zugeschnitten sein. Ein frommer Wunsch. Herausgekommen ist ein diffuses Bildungspaket, die Neueinstellung von eineinhalbtausend Verwaltungsmitarbeitern in den Jobcentern, die sich künftig um die Bildungsbelange des Nachwuchses bekümmern sollen. Oder auch nicht, schließlich hat das Gesetz noch immer nicht den Bundesrat passiert, weil noch nicht sicher ist, wie man die monatlich zustehenden drei bis zehn Bildungseuro auf Gutscheinbasis unters arme Volk bringen soll.
Doch wen kümmert es. Nur solange der Ball rund ist, findet der Deutsche den Weg in Massen auf die Straße. Sein Herz schlägt für die Bundesliga, er zittert während jeden Länderspiels und ist vor Wonne dem Herzinfarkt nahe, wenn er Fahneschwenkend zwischen Bierkästen und schwarz-rot-goldenen Devotionalien an seiner WM teilnimmt. Dann schreit, brüllt und fuchtelt er mit Armen und Beinen vor dem Bildschirm, schüttelt die Faust und droht dem Schiri Tod und Verstümmelung an, wenn seine Mannschaft heute nicht gewinnt.
Auf Demos gegen den Sozialabbau hat er es dagegen gern beschaulicher und tanzt - bunte Transparente schwenkend - verträumt und selbstvergessen nach Topfdeckelmusik über den Asphalt. Weg von der ursprünglichen Forderung, dass Hartz IV weg muss - hin zu achtzig Euro mehr Regelleistung im Monat.
Das würde doch die persönliche Lage erheblich bessern, die eigenen Schwierigkeiten nachhaltig lindern. Mit welcher weiteren Einschränkung die Erhöhung bezahlt werden soll, ist doch vollkommen nebensächlich, solange der Regelsatz endlich bis zum Monatsende reicht.
Ob und in welcher Höhe es zu einer Regelsatzerhöhung kommt, darüber ist sich die Einheitsregierung CDUSPDFDPGrüne noch uneins, stehen in einigen Bundesländern schließlich noch verschiedene Bürgerschafts –und Landstagswahlen an.
Einigkeit herrscht allerdings bei der Verschärfung der Sanktionen nach
§ 31SGB II. Künftig soll der Fallmanager, der persönliche Ansprechpartner seines Grauens noch härter und nachhaltiger sanktionieren als bisher.
Konnte bis dahin der Nichtantritt in eine Arbeitsgelegenheit nur dann sanktioniert werden, wenn sie in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt war, wird künftig sanktioniert, wenn diese Gelegenheit in einem die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt festgelegt wurde. Der Widerspruch gegen den Verwaltungsakt entfaltet keine aufschiebende Wirkung, diese muss erst gerichtlich hergestellt werden. In der Zwischenzeit ist man gezwungen die aufgezwungene Arbeit fortzuführen, da man anderenfalls sanktioniert wird.
Da der Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung laut eines Gerichtsurteils nicht mit dem sogenannten „Kunden“ festgelegt werden braucht, da die Vereinbarung schließlich auch als Verwaltungsakt erlassen werden könne, gegen den man dann Widerspruch einlegen kann, sind der Phantasie des Fallmanagers von jetzt an keine Grenzen mehr gesetzt. Nun kann er in den Verwaltungsakt hinein fabulieren, was immer er möchte.
Der „Kunde“ muss dem folgen, anderenfalls erfolgt die Kürzung.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 erklärte, dass das Existenzminimum unveräußerlich sei; obwohl die Bundesregierung zuletzt 1957 das ILO-Abkommen ratifizierte, nachdem die Zwangsarbeit in Deutschland abgeschafft ist; obwohl es sich bei einem Verwaltungsakt lediglich um einen Bescheid nicht aber einen Befehl handelt, bleibt alles ruhig. Kein Aufschrei geht durch die Republik. Kein Wort in den Medien. Kein Nachrichtensender berichtet über die fortschreitende Entrechtung einer ganzen Bevölkerungsgruppe. Ver.di und DGB halten wie immer die Füße ruhig, wohl in der stillen Hoffnung, wie einst Schulter an Schulter mit einer SPD-Regierung ganz vorn zu stehen; Wohlfahrtsverbände schweigen und die Betroffenen mit ihnen.
Sanktionen bei den Erwerbslosen bergen mehr als ein hohes Einsparpotential.
Zunächst einmal sollen sie Angst auslösen. Nicht umsonst haben sie laut Gesetz „erzieherischen Charakter“. Der Angst vor Sanktionen folgt der gewünschte Gehorsam. Willig fügt sich der ehemals mündige Bürger den Wünschen eines übermächtig erscheinenden Staates, akzeptiert schlechte Arbeitsbedingungen, Entrechtung und unzureichende Bezahlung. So entsteht langsam und unmerklich eine neue Gesellschaftsordnung - die anfänglich nur widerwillig akzeptiert - am Ende jedoch als erforderlich umgesetzt wird.
Vorausgesetzt, das Volk wurde lange genug dahingehend indoktriniert, dass die künftigen Bedingungen für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen fortschreitender Globalisierung notwendig sind.
Für den Erwerbslosen bedeutet eine Sanktion zunächst einmal echte Existenznot. Dreißig oder sechzig Prozent weniger Regelleistung bedeuten enorme Einschränkungen, hundert Prozent das existenzielle Aus. Jetzt gibt es für drei Monate gar nichts mehr. Auch wird die Miete nicht mehr bezahlt, was Obdachlosigkeit zur Folge hat. Auf Lebensmittelgutscheine gibt es keinen Rechtsanspruch, womit man auch nicht mehr krankenversichert ist.
Er ist endlich raus aus der Statistik. Raus aus der Gesellschaft. Raus dem Leben. Nicht nur die günstigste, sondern gewünschte Variante auf dem Weg in die neue Gesellschaftsordnung.
Ein hohes Sanktionspotential birgt die Bürgerarbeit. Angeblich konzipiert um schwer vermittelbare Erwerbslose wieder in Arbeit zu bringen, handelt es sich dabei in Wahrheit um Zwangsarbeit an der Seite eines Bewährungshelfers. Er entscheidet künftig gemeinsam mit dem Fallmanager und dem Arbeitgeber über den Kopf des „Kunden“ hinweg, ob die Eingliederungsbemühungen des vermeintlichen Arbeitnehmers ausreichend oder sanktionswürdig sind. Grundlage dieses Arrangements ist die Eingliederungsvereinbarung. In ihr wird festgelegt, welche Pflichten der „Kunde“ in den kommenden sechs Monaten der sogenannten Aktivierungsphase hat, um wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Angesichts unzureichend vorhandener Arbeitsplätze, steht völlig außer Frage, dass der Erwerbslose einen ausreichend bezahlten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz findet. Kommt der als Coach getarnte Bewährungshelfer zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen seines Mündels mangelhaft waren, reicht bereits ein kleiner Wink in Richtung Fallmanager, der dann die Sanktionsmaschinerie in Gang setzt. Selbstverständlich ist der „Kunde“ trotz durch die Sanktion erschwerten Bedingungen verpflichtet, sich weiterhin aktivieren zu lassen, will er nicht Gefahr laufen, fortschreitend auf Null sanktioniert zu werden.
Nach Ablauf der sechs Monate erhält der „Kunde“ als frischgebackener Bürgerarbeiter nun einen Arbeitsplatz in der Kommune oder freien Wirtschaft. Für rund tausend Euro brutto, ist er nun gezwungen sein Existenzminimum rechtlos abzuarbeiten. Sein ihm an die Seite gestellter staatlicher Aufseher wacht nun über seine Arbeitseinstellung, Arbeitsleistung, innere Gesinnung und wenn er es für nötig erachtet, über das Privatleben seines Mündels. Sobald der Bürgerarbeitsvertrag unterzeichnet wurde, gibt es aus der dreijährigen Fronmühle ein Entrinnen nur noch durch den Erhalt eines gutbezahlten Arbeitsplatzes oder Flucht in den Tod.
Vierunddreißigtausend Menschen sollen zunächst nach den Plänen der Bundesregierung in einem Pilotprojekt für drei Jahre Bürgerarbeit leisten. Niemand von ihnen soll mehr vergeblich auf einen Arbeitsplatz warten. Jeder von ihnen soll das Gefühl haben wieder gebraucht zu werden. Abgesehen davon, dass das Gefühl gebraucht zu werden, kein Kriterium für die Wahl eines Arbeitsplatzes sein darf, spricht dieser Satz Bände. Die Erwerbslosen werden dringend gebraucht. Noch jedenfalls. Sie sind die Probanden in einem riesigen Testprogramm. An ihnen wird evaluiert, wie sich künftig die Arbeitswelt in Deutschland gestaltet. Akzeptieren die Menschen die vorgefundenen Bedingungen? Nehmen sie in Kauf, dass sie für einen Niedriglohn Zwangsarbeit ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I an der Seite eines amtlich bestellten Vormundes leisten? Reichen die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten, um die Menschen derart in Schach zu halten, damit sie die geforderten Leistungen widerspruchslos erbringen? Wie viele von den Probanden werden trotz rigider, existenzvernichtender Strafen aus dem Projekt aussteigen? Wie verhalten sich diese Menschen angesichts ihrer Mittellosigkeit? Wie scharf und in welchem Tempo darf man an den Stellschrauben des Sozialabbaus drehen, ohne dass eine ganze Bevölkerungsgruppe renitent wird? Welche Präventionen sind angesichts dieser Gefahren angebracht? Welche Gegenwehr ist notwendig, um eine solche Gefahr abzuwehren? Wie wirkt sich das Bürgerarbeitsprogramm auf die noch regulär arbeitende Bevölkerung aus?
Beeinflusst dieses Programm die restliche Gesellschaft dahingehend, dass sie künftig härter, mehr und schlechter bezahlt arbeitet, um dem Schicksal eines Bürgerarbeiters zu entrinnen?
So wie sich die Dinge entwickeln, werden die Fallmanager in den Jobcentern künftig Hochkonjunktur haben. Ihre eigentliche Aufgabe, schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsprozess zu integrieren, werden sie behufs Bürgerarbeit und Sanktionen über das Soll hinaus erfüllen. Ein wesentlicher Faktor um sich den eigenen Arbeitsplatz zu erhalten, der schließlich schwer gefährdet ist, sollten Vermittlungs –und Sanktionsquoten nicht mit den Vorgaben der Bundesagentur überein stimmen.
Ursprünglich– so fordert es jedenfalls das Gesetz – sollte sich zwischen dem Fallmanager und dem „Kunden“ ein Vertrauensverhältnis entwickeln, aus dem heraus sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis kristallisiert, welches dann in der Integration in den Arbeitsmarkt mündet.
Reine Makulatur, angesichts drakonischer Strafen aus der Zeit der „schwarzen Pädagogik“, fehlender Arbeitsplätze und psychologisch unzureichend geschulter Fallmanager.
In Deutschland gibt es die Gewaltenteilung. Eine gute und sinnvolle Einrichtung, die verhindert, dass einer allein zu viel Macht in den Händen hält. Ein Richter beispielsweise darf lediglich richten, nicht aber Gesetze erlassen. In den Argen jedoch gilt diese Gewaltenteilung nicht. Ein Fallmanager ist Staatsanwalt, Richter und Justizvollzugsbeamter in einer Person. Er hat die Macht einen Menschen wegen einer Ordnungswidrigkeit ungleich höher zu bestrafen als ein Richter den Angeklagten in einem Mordprozess.
Jeder gewöhnliche Amtsrichter ist angewiesen dem Verurteilten bei Geldstrafen zumindest das Existenzminimum zu belassen. Ein gewöhnlicher Fallmanager, völlig unbeleckt von jeglichem juristischen Fachwissen, noch weiter entfernt von einem juristischen Staatsexamen, hat per Gesetz die Möglichkeit erhalten mit einem Handstreich einem Menschen die komplette Existenz zu vernichten.
Muss ein Richter in einem Prozess persönliche Lebensumstände des Angeklagten berücksichtigen um zu einem Strafmaß zu kommen, gestaltet sich die Situation für den Fallmanager in einem gewöhnlichen Jobcenter wesentlich einfacher. Termin versäumt, Maßnahme abgebrochen – das reicht bereits um nach einer Anhörung - die nicht etwa vor einem unabhängigen Gremium stattfindet, sondern vom selben Fallmanager bearbeitet wird - die Sanktion auszusprechen. Vor jedem ordentlichen Gericht hat ein Angeklagter einen Rechtsanspruch auf einen Pflichtverteidiger. Schließlich geht es darum, dass der Angeklagte nicht ohne Rechtsbeistand vor das Gericht tritt, denn möglicherweise droht eine Gefängnisstrafe, und da müssen im Vorfeld alle eventuellen strafmildernden Umstände bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden. Ob es sich da nun um diverse soziale Schwierigkeiten oder Unreife handelt, alles muss mit einfließen.
Ein „Kunde“ in einem Jobcenter hat es ungleich schwerer, obwohl er – im Gegensatz zu seinem „Kollegen“ - weder eine Körperverletzung noch schweren bewaffneten Raub begangen hat. Während dem Straftäter trotz Schwere der Tat weiterhin vier Mahlzeiten täglich zustehen, was der humanen Einstellung einer demokratischen Gesellschaft entspricht – ist der Erwerbslose dem Hungertod ausgesetzt. Ob seine Unreife, schwierige soziale Lebenssituationen, seelische Erkrankungen oder diffuse Ängste den „Kunden“ an der Fortführung der Maßnahme hinderten, ist hierbei irrelevant.
Es ist anzunehmen, dass der größte Teil der Fallmanager angesichts ihrer unzureichenden Ausbildung, ihrer persönlichen Einstellung Erwerbslosen gegenüber, sowie einer latenten Angst vor dem Jobverlust kaum in der Lage sind, bei Sanktionen das „gebundene Ermessen“ zu Grunde zu legen. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Bedeutet, sie „kann“ so entscheiden, „muss“ es aber nicht. Anderenfalls würde es sich um eine gebundene Entscheidung handeln, diese liegt im Falle von Sanktionen nach §31 SGB II jedoch nicht vor.
Mit anderen Worten, der Fallmanager hat die Möglichkeit eine Sanktion nicht auszusprechen, davon wird jedoch faktisch nie Gebrauch gemacht. Schließlich muss um jeden Preis Geld eingespart und die Gesellschaft für einen entfesselten, neoliberalen Arbeitsmarkt zugerichtet werden.
So wird mit Brachialgewalt an dem „Kunden“ ein Exempel statuiert, welches er mit Sicherheit sein Lebtag nicht mehr vergessen wird und soll.
Doch auch diese Fakten sind lange kein Grund für die Deutschen auf die Straße zu gehen, um sich gegen das schreiende Unrecht zur Wehr zu setzen. Stattdessen sitzt man lieber vor dem heimischen PC und hämmert seinen Frust in die Tastatur. In hunderten von Foren klagen Erwerbslose ihr Leid. Tauschen sich gegenseitig aus, unterstützen sich, geben gute Ratschläge und spielen sich mit dem Auffinden von Gesetzeslücken dem Feind in die Hände. Schließlich will die Regierung nicht untätig zusehen, wie sich die Erwerbslosen durch die Schlupflöcher der Gesetze winden. Jahr um Jahr schließt sich eine Lücke nach der anderen, bis am Ende nur ein starres, unüberwindbares Konstrukt bleiben wird, gegen das sich nur noch gewaltsam angehen lässt.
Doch auch für diese Situation beginnt man bereits Abhilfe zu schaffen. Schließlich ist es der Berliner Regierung schon bewusst, dass sich die Folgen des rapiden Abbaus im Sozial –und Gesundheitswesen sowie die fortschreitende Entrechtung nur bedingt einschränken lassen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit mehr als gering ist, dass sich der duldsame Unmut des deutschen Volkes in gewaltsamen Widerstand wandelt, so möchte die merkelsche Regierung auch für diesen ausgesprochen unwahrscheinlichen Fall gewappnet sein. Schließlich stehen Aufstände, Revolten oder gar eine Revolution diametral zu den Zielen der Wirtschaft, an deren Fäden und Fleischtöpfen die gewählten Volkszertreter hängen.
Herrenlose Koffer auf Flughäfen und Bahnhöfen werden zum Synonym für die drohende Terrorgefahr in Deutschland. Dank des stets zur rechten Zeit erscheinenden Verfassungsschutzes wurde das Gepäckstück gerade noch rechtzeitig aufgefunden. So konnte verhindert werden, dass hunderte unschuldiger Opfer ihr Leben lassen mussten. In diesem und ähnlichen Tenor geht es ununterbrochen weiter. Stete Wachsamkeit wird verlangt. Schließlich könnte der Nachbar ein Terrorist sein, um genaueres in Erfahrung zu bringen, ist es wichtig sich mit dessen Lebensumständen zu befassen. Bei Zweifeln sollte man sich umgehend an die verantwortlichen Stellen wenden. Blockwartmentalität macht sich neuerlich in Deutschland breit.
Jeder bespitzelt jeden.
Da man bereits die Erwerbslosen mit sämtlichen Übeln als schmarotzende Plagegeister identifiziert hat, wurde es an der Zeit ein anderes Bauernopfer zu finden. Was lag da näher als der fremdartig anmutende hakennasige, olivfarbende Mitmensch mit Sprachdefiziten? Hatten nicht einige seiner Landsleute das World-Tradecenter attackiert, sodass mehr als dreitausend Menschen ihr Leben lassen mussten?
Ein Schelm, der denkt, dass sich in Wahrheit hochbrisante Papiere im WTC befanden, Tage zuvor Handwerker darin herumwirbelten und beide Türme wie bei einer fachgerechten Sprengung sauber in sich zusammenfielen. Unmittelbar nach dem Angriff erklärte der damalige Präsident George W. Bush dem Irak den Krieg, weil dieser „auf der Achse des Bösen“ läge, ohne näher zu erwähnen, dass bereits seit längerem ein leichterer Weg zum dringend benötigten Öl gesucht wurde, da die schwarzen Goldreserven Amerikas zur Neige gehen.
Vermeintliche Terroristen sind unter uns. Wie sie aussehen soll sich jeder selbst ausmalen, sicher ist nur, dass sie Koffer mit sich führen, die in einem unbemerkten Augenblick abgestellt werden. Was sich darin befunden hat, bleibt stets im Dunkeln. Sprengstoff mit Sicherheit nicht. Angesichts tausender verlorengegangener Gepäckstücke harmlosen Inhalts, die alljährlich auf Versteigerungen neue Besitzer finden, ist anzunehmen, dass es wohl eher der Verfassungsschutz selbst ist, welcher im Auftrag der Regierung Terrorangst schürt.
Schließlich soll die Bundeswehr im Einverständnis mit der Bevölkerung im Inneren eingesetzt werden. Nur dann, so wird den Menschen ununterbrochen eingehämmert, wird die Terrorgefahr gebannt und der soziale Frieden erhalten bleiben können.
Allerdings könnten persönliche Bedenken die Soldaten der Bundeswehr daran hindern, den Schießbefehl aufs eigene Volk auszuführen. Unter diesem Aspekt trägt sich die Bundesregierung mit dem ernsthaften Gedanken, bezahlte Söldner statt einer Berufsarmee einzusetzen, da diese mit Sicherheit keine Skrupel haben werden, die Bevölkerung zusammenzuschießen.
Doch was kümmern die Deutschen derartige Pläne und Überlegungen ihrer Volkszertreter, wenn es nur was Gutes im Fernsehen gibt, der Kühlschrank gefüllt, das Auto getankt, der Urlaub gebucht, das persönliche Lebensglück nicht gefährdet ist?
Und wenn dann erst eine WM die Volksgemeinschaft erneut in seligen Siegestaumel versinken lässt, wird es richtig schön. Bis Millionen Menschen aus dem schwarz-rot-goldenem Meer von Fahnen und Tüchern auftauchen, hat man in Berlin bereits unbehelligt an sämtlichen Stellschrauben zu Verschlechterung der Lebenssituation ihres Souveräns gedreht.
Langsam aber gleichmäßig. Gerade so, dass man es spürt, doch nicht so stark, dass sich das Opfer windet. Sorgfältig ist der Gradmesser des Erträglichen abgewogen, schließlich soll die Bevölkerung die Verschlechterung als Notwendigkeit akzeptieren.
Heute noch undenkbar, morgen möglicherweise Alltag, ist die Beschränkung des Internetzugangs für einen großen Teil der Bevölkerung. Sei es, dass man die Kosten derart hoch gestaltet, dass sie für die unteren Einkommensschichten nicht mehr tragbar sind, oder aber dass das Informationskontingent erheblich verringert wird, oder bestimmte Teile kostenpflichtig werden. Auch eine Mischung aus allem wäre denkbar. Insbesondere für die alleinstehenden Arbeitslosengeld-II-Bezieher würde der Verlust des Internetzugangs ein erheblicher Rückfall in die Isolation sein. Gerade das Telefon, als auch die Emails und Erwerbslosenforen sind häufig die Grundpfeiler für bundesweite Kommunikation mit anderen Menschen, helfen im Austausch bei Problemen mit Behörden oder es werden Freundschaften geknüpft und erhalten.
Der Regelsatz der Arbeitslosengeld-II-Bezieher ist vollkommen unzureichend. Ein größerer Posten, um regelmäßig außerhäusig Kontakte zu pflegen ist darin nicht vorgesehen. Folglich würde der äußere und innere Rückzug angetreten. Wehe denen, die weder Familie noch Freunde im engeren Umkreis haben.
Isolation macht krank. Menschen leiden, wenn sie unfreiwillig ohne soziale Kontakte leben müssen. Sie werden depressiv, entwickeln Ernährungsstörungen oder Suchterkrankungen, vereinsamen, verelenden, oder tragen sich mit Suizidgedanken.
Menschen mit geringem Einkommen gehen seltener zum Arzt. Allein die Praxisgebühr schreckt sie angesichts ihres unzureichenden Regelsatzes ab. Dadurch manifestieren sich die unterschiedlichsten Erkrankungen, werden chronisch, ziehen weitere Erkrankungen nach sich und werden schwer behandelbar. Die Kosten dafür gehen zu Lasten der Krankenkassen, die ihren Leistungskatalog immer weiter einschränken, was am Ende auf eine medizinische Grundversorgung hinauslaufen, die sich allerdings für den größten Teil der Bevölkerung als komplett mangelhaft erweisen wird.
Nur wer privat bestimmte Angebote der Krankenkassen zahlen kann, erhält vollumfänglich ärztliche Versorgung. Der Rest der Gesellschaft wird an den heute gängigen Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, Schlaganfall oder Herzinfarkt zu Grunde gehen, sollte er nicht bereits vorher durch eigene Hand sozialverträglich aus dem Leben geschieden sein.
Möglicherweise jedoch stirbt er an einer bis dahin nie da gewesenen Seuche. Ein unbekannter Erreger rafft einen großen Teil der ärmeren Bevölkerung hin. Vergeblich kämpft man halbherzig um das Leben der Opfer, schließlich steht für deren Erhalt nicht all zu viel Geld zur Verfügung. Am Ende verscharrt man sie in Massengräbern, das Äquivalent zur bisherigen Armenbestattung. Die ängstliche, desinformierte Bevölkerung, welche zum vermeintlichen Schutz gegen nicht vorhandene Viren und geheimnisvolle Bakterien aufgerufen wird, ahnt nicht, dass einem vorher exakt festgelegten Teil der Gesellschaft während einer Jahre zurückliegenden Grippeschutzimpfung, ruhende Krankheitserreger injiziert wurden.
Bei der später ausbrechenden angeblich hochansteckenden Seuche handelt es in Wahrheit lediglich um millionenfach auftretende Einzelerkrankungen, die zeitversetzt nach erfolgter wiedereingeführter Pflichtimpfung ausgebrochen sind.
Doch darüber zerbricht man sich in Deutschland so wenig den Kopf, wie über die Ziele der Bilderberger. Dass Jahr für Jahr eine sich selbst elitär nennende Truppe, die sämtliche Fäden ausschließlich aus dem Hintergrund zieht, gezielt Regierungen, Wirtschaftslenker, Monarchen und andere Führungskräfte aus Wirtschaft und Politik zum informellen Gespräch einlädt, bereitet den Deutschen nur wenig Kopfschmerzen. Ebenso wenig, wie es sein kann, dass von uns gewählte Volksvertreter an dieser Veranstaltung teilnehmen ohne sich über die Inhalte ihrem Souverän gegenüber zu äußern.
Auch scheint es keinen weiter zu bekümmern, dass die Medien sich nicht einmal in homöopathischen Dosen dazu äußern. Alle halten sich an den Maulkorberlass. Auf Nachfragen seitens kritischer Berichterstatter reagieren die Verantwortlichen unwirsch und abweisend. Kein Kommentar kommt ihnen über die Lippen. So erfährt die breite Öffentlichkeit verständlicherweise nicht, dass während dieser Veranstaltung weltweit die politischen Richtungen und Normen vorgegeben werden. Dort werden die regelrechten Entscheidungen über die gesellschaftlichen Veränderungen der einzelnen Nationen festgelegt.
Da wird das besprochen, was später in Deutschland zur Politik erklärt wird.
Was das Thema Zwangsarbeit angeht, so hat die deutsche Gesellschaft dazu offensichtlich lediglich ein eindimensionales Denken, was sich ausschließlich auf die Zeit des Dritten Reichs beschränkt. Das Wissen über internationale Abkommen zwecks Abschaffung von Zwangsarbeit, die Anerkennung der Menschenrechte und das Grundgesetz sind marginal. Zwangsarbeit gibt es in den Köpfen der Bevölkerung – darunter auch die Bundesrichter – ausschließlich in Häftlingsdrillich und Holzpantinen in Verbindung mit gelben Sternen, rosa Dreiecken, schwarzen Rauten oder anderen Zeichen einer braunen minderbemittelten Horde. Offensichtlich ist keiner bereit ernsthaft über bestehende Abkommen und Gesetze nachzudenken und diese uneingeschränkt zu akzeptieren. Erhielten die vorliegenden Gesetze und Ratifizierungen die entsprechende Würdigung seitens der Regierung, wäre ein Gesetz wie Hartz IV überhaupt nicht möglich gewesen.
Allein die Tatsache, dass sich alle Gesetze am Grundgesetz zu orientieren haben, setzen das SGB II praktisch komplett außer Kraft.
Es gibt nicht einen Abschnitt im Sozialstrafgesetzbuch II, welcher sich mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt.
Keiner der Verantwortlichen machte sich bisher die Mühe der Bevölkerung zu erklären, wie der § 31 SGB II, der sogenannte Sanktionsparagraph mit der Würde des Menschen, Art. 1 Grundgesetz; körperliche Unversehrtheit, Art. 2; Schutz für Ehe und Familie, Art. 6 Grundgesetz vereinbar ist. Unerwähnt bleibt bis heute der Art. 11 Grundgesetz im Zusammenhang mit der Ortsabwesenheitsklausel im SGB II, nach der jeder Erwerbslose die persönliche Erlaubnis seines Fallmanagers benötigt, um die Stadt zu verlassen. Derartigen Einschränkungen unterliegen sonst nur Asylsuchende und Strafgefangene. Auch die freie Berufswahl nach Art. 12 Grundgesetz scheint für die Gründerväter und Befürworter von Hartz IV nicht zu existieren. Ebenso wenig wie die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz.
Immer häufiger maßt sich der Staat an, sogenannte Außendienstmitarbeiter des Bedarfsermittlungsdiensts der Jobcenter zu den Erwerbslosen zu schicken, wo sie sich unter Zuhilfenahme widerrechtlicher Androhungen von Sanktionen Zutritt in die Wohnungen verschaffen. Begründet wird das vielfach damit Missbrauch von Sozialtransfers zu verhindern oder aufzudecken.
Deutschland bekennt sich in verschiedenen Moratorien immer wieder gern aufs Neue zu den Menschenrechten und wird auch nicht müde unsere Vorstellung von Demokratie und Humanität in die Welt zu posaunen und neuerdings – ähnlich den Amerikanern – diese in die annektierten Länder hineinzubomben.
Geht es allerdings um die Belange des eigenen Volkes im Zusammenhang mit Entrechtung, Zwangsarbeit und Entwürdigung, entschwinden derartige Bekenntnisse ins Nirwana. Nur so lässt sich erklären, dass die verschiedenen Artikel der Menschenrechtskonventionen keinerlei Belang für die deutsche Regierung haben. Artikel 1, 2, 4, 5 , 6 und 13 beinhalten das Recht auf die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, das Recht auf Leben, Verbot der Zwangsarbeit, auf Freiheit und Sicherheit, auf ein faires Verfahren und auf eine wirksame Beschwerde.
Da wird im Jahre 1957 das ILO-Abkommen Nr. 105 ratifiziert, mit anderen Worten, per Unterschrift wurde in Deutschland die Zwangsarbeit abgeschafft, doch niemand in Deutschland möchte das wirklich wissen.
Offensichtlich ist derartiges Wissen, sind derartige Zusammenhänge nicht unterhaltsam genug, um das Interesse der Bevölkerung zu erwecken.
Die Auseinandersetzung mit der politischen Zielsetzung der Bundesregierung im Verhältnis zur täglichen Dokusoap ist einfach langweilig. Während man sich die nachmittägliche Dauerbeschallung reinzieht, kann man so viele Dinge nebenbei tun. Bügeln, kochen, baden oder einfach nur auf dem Sofa gammeln. Sie erfordern keine geistige Hochleistung. Ganz anders verhält es sich beim Thema Politik. Wer sich damit ernsthaft beschäftigt, sich über die Hintergründe informiert, diese in Kontext mit den Zielen den Bundesregierung setzt, dem wird intellektuell mehr abgefordert, als ein simpler Programmwechsel.
Denken bedeutet andererseits auch Verantwortung. Schließlich kommt man bei hinreichendem Nachdenken zu diversen Ergebnissen, die dazu führen können, dass das bisherige Weltbild unter Umständen Risse bekommt oder sogar soweit erschüttert wird, dass echter Handlungsbedarf entsteht.
Denken ist unerwünscht. Jedenfalls von der Regierung. Das Volk soll nicht denken, noch weniger nachdenken, sondern ausschließlich konsumieren. Wer am tatsächlichen Konsum mangels der nötigen Geldmittel gehindert ist, soll sich am laufenden Fernsehprogramm berauschen. Nur so lassen sich gesellschaftspolitisch relevante Systemänderungen geräuschlos durchführen.
Wenn man es genau nimmt, dann hat Deutschland genau die Regierung die es verdient. Eine, die sich ausschließlich um ihren eigenen Vorteil kümmert und sich dabei die Wirtschaftselite gewogen hält. Die Deutschen murren zwar über den Lobbyismus, Nepotismus und Vetternwirtschaft, doch sie unterbinden sie nicht. Ihr politischer Protest erschöpft sich auf dem Gang zur Urne, oder zeigt sich in Wahlverweigerung. Darüber hinaus bleibt der Ärger über die Vorgänge in Berlin auf den privaten Kreis beschränkt. Alternativ kanalisiert man seinen inneren Unfrieden in diversen Foren, Blogs oder anderen Mitteilungsmöglichkeiten des Internets. Etliche klagen sich quer durch alle Instanzen deutscher Gerichte durch, in der Hoffnung Gerechtigkeit zu erfahren, andere versuchen sich auf Maifeiern als Neo-Revolutionäre und kämpfen mit Steinen gegen die Wasserwerfer der Polizei. Jeder von ihnen glaubt einen nennenswerten persönlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Veränderung geleistet zu haben.
Nichts von alledem wird die Berliner Regierung von ihren Plänen eine neue Gesellschaftsordnung zu formen, in der für etwa fünf Millionen Menschen kein Platz mehr sein wird, abbringen. So etwas wird ignoriert, ausgesessen, abgewartet bis sich die Menschen wieder anderen Interessen zuwenden.
Systematisch, durch schleichende Entrechtung, sinkende Gesundheitsversorgung, unzureichende Lebensmittelversorgung, Isolation und Ausgrenzung, Krankheiten oder Suizid, wird eine breite Bevölkerungsschicht, deren Verschwinden anfangs noch irritiert registriert, später als unabdingbar akzeptiert wird, eliminiert. Die Menschen werden es als normal erachten, dass Überflüssige kein Lebensrecht haben, da sie schließlich nichts produktives für die Gesellschaft leisten.
Und das deutsche Volk wird wie dereinst nichts dagegen tun.
Die meisten von ihnen werden auch nie wieder einen Arbeitsplatz haben. Nicht nur deshalb weil sie zu alt, krank oder unqualifiziert sind, sondern weil es nicht mehr genug Arbeit geben wird. In der postindustrialisierten Gesellschaft wird die Arbeit immer mehr von Computern übernommen. Auch die vielbeschworene Dienstleistungsgesellschaft wird keine lange Lebensdauer haben. In der Gesellschaft der Zukunft werden die Kunden ihre Lebensmittel beim Discounter selbst einscannen; statt mit Geld ausschließlich mit Kreditkarten bezahlen. Ohne Bargeld bedarf es keiner Druckereien, Münzereien, Wach –und Transportdienste mehr, keine Falschgeldabteilungen bei der Kriminalpolizei und etlicher Banken, Schalterangestellter und Geldautomaten mehr. Ein riesiges Einsparpotential. Künftig wird die abrechnende Kassiererin im Supermarkt der Vergangenheit angehören, denn ihren Job macht nun – bewacht vom elektronischen Securitydienst - Kollege Computer. Beim Arzt wird uns statt der freundlichen Angestellten ein Apparat in Empfang nehmen, der nach Beschwerden und Wünschen fragt, Atteste, Krankschreibungen und Rezepte ausspuckt. So zieht sich der rote Faden immer weiter durch sämtliche Berufsbilder.
Am Ende stellt man fest: Es werden immer mehr Menschen überflüssig. Daran ändern auch Qualifikationen und Weiterbildungen des einzelnen nichts. In einer hochtechnisierten Welt wird nur noch die Arbeitskraft einiger weniger gebraucht, was bedeutet, dass man sich von den Qualifiziertesten die Besten und Hervorragendsten auswählt, während der Rest auch mit High-Quality-Ausbildung auf der Strecke bleiben wird.
Sie sind dann genauso überflüssig wie der übrige Rest.
Überflüssige haben die unangenehme Nebenwirkung, dass sie genau wie die Erforderlichen essen und trinken müssen. Sie brauchen Bildung, Kleidung und eine Infrastruktur. Sie werden krank und bedürfen medizinischer Hilfe. Das kostet Geld, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird.
Derzeit sitzen in der Bundesrepublik Deutschland etwa fünf Millionen Überflüssige in ihren Wohnzimmern und fiebern aufgeregt dem Ausgang des Dschungelcamps entgegen; sehen geifernd zu, wie Dieter Bohlen pickelige Rotzblasen vorführt oder lassen ihren Alltag in einer der vielen Dokusoaps hinter sich. Es steht für die Bundesregierung nicht zu befürchten, dass sich diese Menschen zum aktiven Widerstand formieren. Solange der monatliche Transferscheck kommt, der Tafelladen regelmäßig öffnet und Barbara Salesch auch morgen noch Mord und Totschlag im Amtsgericht verhandelt, ist die kleine Welt in Ordnung. Nicht nur für Millionen, sondern auch für die an den Fäden der Wirtschaft hängenden Marionettentruppe in Berlin. Ungestört von jeglichem Aufruhr verhandelt derzeit Frau von der Leyen mit ihren Mannen über eine Erhöhung des Arbeitslosengeld II in Höhe von fünf Euro. Ungeachtet des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, verkündet die kühle Blonde, dass es nicht mehr Geld geben wird. Erneut füllen sich die Gazetten über die fruchtlosen Endlosverhandlungen der Bundesregierung, wird abgewogen, in wie weit eine derartige Erhöhung fiskalisch tragbar wäre. Kaum einer erinnert sich noch, dass der – nach offizieller Lesart - systemrelevante Bankenrettungsschirm wenige Monate zuvor das Land in den nahenden Bankrott brachte. Niemand verschenkt noch einen Gedanken daran, dass das Gericht in seinem Urteil Transparenz forderte. Die Regelsätze der Erwerbslosen sollten transparent und nachvollziehbar ausgestaltet, die der Kinder dürften künftig nicht mehr schlicht von denen der Erwachsenen abgeleitet werden, sondern müssten individuell auf die Bedürfnisse Heranwachsender zugeschnitten sein. Ein frommer Wunsch. Herausgekommen ist ein diffuses Bildungspaket, die Neueinstellung von eineinhalbtausend Verwaltungsmitarbeitern in den Jobcentern, die sich künftig um die Bildungsbelange des Nachwuchses bekümmern sollen. Oder auch nicht, schließlich hat das Gesetz noch immer nicht den Bundesrat passiert, weil noch nicht sicher ist, wie man die monatlich zustehenden drei bis zehn Bildungseuro auf Gutscheinbasis unters arme Volk bringen soll.
Doch wen kümmert es. Nur solange der Ball rund ist, findet der Deutsche den Weg in Massen auf die Straße. Sein Herz schlägt für die Bundesliga, er zittert während jeden Länderspiels und ist vor Wonne dem Herzinfarkt nahe, wenn er Fahneschwenkend zwischen Bierkästen und schwarz-rot-goldenen Devotionalien an seiner WM teilnimmt. Dann schreit, brüllt und fuchtelt er mit Armen und Beinen vor dem Bildschirm, schüttelt die Faust und droht dem Schiri Tod und Verstümmelung an, wenn seine Mannschaft heute nicht gewinnt.
Auf Demos gegen den Sozialabbau hat er es dagegen gern beschaulicher und tanzt - bunte Transparente schwenkend - verträumt und selbstvergessen nach Topfdeckelmusik über den Asphalt. Weg von der ursprünglichen Forderung, dass Hartz IV weg muss - hin zu achtzig Euro mehr Regelleistung im Monat.
Das würde doch die persönliche Lage erheblich bessern, die eigenen Schwierigkeiten nachhaltig lindern. Mit welcher weiteren Einschränkung die Erhöhung bezahlt werden soll, ist doch vollkommen nebensächlich, solange der Regelsatz endlich bis zum Monatsende reicht.
Ob und in welcher Höhe es zu einer Regelsatzerhöhung kommt, darüber ist sich die Einheitsregierung CDUSPDFDPGrüne noch uneins, stehen in einigen Bundesländern schließlich noch verschiedene Bürgerschafts –und Landstagswahlen an.
Einigkeit herrscht allerdings bei der Verschärfung der Sanktionen nach
§ 31SGB II. Künftig soll der Fallmanager, der persönliche Ansprechpartner seines Grauens noch härter und nachhaltiger sanktionieren als bisher.
Konnte bis dahin der Nichtantritt in eine Arbeitsgelegenheit nur dann sanktioniert werden, wenn sie in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegt war, wird künftig sanktioniert, wenn diese Gelegenheit in einem die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt festgelegt wurde. Der Widerspruch gegen den Verwaltungsakt entfaltet keine aufschiebende Wirkung, diese muss erst gerichtlich hergestellt werden. In der Zwischenzeit ist man gezwungen die aufgezwungene Arbeit fortzuführen, da man anderenfalls sanktioniert wird.
Da der Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung laut eines Gerichtsurteils nicht mit dem sogenannten „Kunden“ festgelegt werden braucht, da die Vereinbarung schließlich auch als Verwaltungsakt erlassen werden könne, gegen den man dann Widerspruch einlegen kann, sind der Phantasie des Fallmanagers von jetzt an keine Grenzen mehr gesetzt. Nun kann er in den Verwaltungsakt hinein fabulieren, was immer er möchte.
Der „Kunde“ muss dem folgen, anderenfalls erfolgt die Kürzung.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 erklärte, dass das Existenzminimum unveräußerlich sei; obwohl die Bundesregierung zuletzt 1957 das ILO-Abkommen ratifizierte, nachdem die Zwangsarbeit in Deutschland abgeschafft ist; obwohl es sich bei einem Verwaltungsakt lediglich um einen Bescheid nicht aber einen Befehl handelt, bleibt alles ruhig. Kein Aufschrei geht durch die Republik. Kein Wort in den Medien. Kein Nachrichtensender berichtet über die fortschreitende Entrechtung einer ganzen Bevölkerungsgruppe. Ver.di und DGB halten wie immer die Füße ruhig, wohl in der stillen Hoffnung, wie einst Schulter an Schulter mit einer SPD-Regierung ganz vorn zu stehen; Wohlfahrtsverbände schweigen und die Betroffenen mit ihnen.
Sanktionen bei den Erwerbslosen bergen mehr als ein hohes Einsparpotential.
Zunächst einmal sollen sie Angst auslösen. Nicht umsonst haben sie laut Gesetz „erzieherischen Charakter“. Der Angst vor Sanktionen folgt der gewünschte Gehorsam. Willig fügt sich der ehemals mündige Bürger den Wünschen eines übermächtig erscheinenden Staates, akzeptiert schlechte Arbeitsbedingungen, Entrechtung und unzureichende Bezahlung. So entsteht langsam und unmerklich eine neue Gesellschaftsordnung - die anfänglich nur widerwillig akzeptiert - am Ende jedoch als erforderlich umgesetzt wird.
Vorausgesetzt, das Volk wurde lange genug dahingehend indoktriniert, dass die künftigen Bedingungen für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen fortschreitender Globalisierung notwendig sind.
Für den Erwerbslosen bedeutet eine Sanktion zunächst einmal echte Existenznot. Dreißig oder sechzig Prozent weniger Regelleistung bedeuten enorme Einschränkungen, hundert Prozent das existenzielle Aus. Jetzt gibt es für drei Monate gar nichts mehr. Auch wird die Miete nicht mehr bezahlt, was Obdachlosigkeit zur Folge hat. Auf Lebensmittelgutscheine gibt es keinen Rechtsanspruch, womit man auch nicht mehr krankenversichert ist.
Er ist endlich raus aus der Statistik. Raus aus der Gesellschaft. Raus dem Leben. Nicht nur die günstigste, sondern gewünschte Variante auf dem Weg in die neue Gesellschaftsordnung.
Ein hohes Sanktionspotential birgt die Bürgerarbeit. Angeblich konzipiert um schwer vermittelbare Erwerbslose wieder in Arbeit zu bringen, handelt es sich dabei in Wahrheit um Zwangsarbeit an der Seite eines Bewährungshelfers. Er entscheidet künftig gemeinsam mit dem Fallmanager und dem Arbeitgeber über den Kopf des „Kunden“ hinweg, ob die Eingliederungsbemühungen des vermeintlichen Arbeitnehmers ausreichend oder sanktionswürdig sind. Grundlage dieses Arrangements ist die Eingliederungsvereinbarung. In ihr wird festgelegt, welche Pflichten der „Kunde“ in den kommenden sechs Monaten der sogenannten Aktivierungsphase hat, um wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Angesichts unzureichend vorhandener Arbeitsplätze, steht völlig außer Frage, dass der Erwerbslose einen ausreichend bezahlten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz findet. Kommt der als Coach getarnte Bewährungshelfer zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen seines Mündels mangelhaft waren, reicht bereits ein kleiner Wink in Richtung Fallmanager, der dann die Sanktionsmaschinerie in Gang setzt. Selbstverständlich ist der „Kunde“ trotz durch die Sanktion erschwerten Bedingungen verpflichtet, sich weiterhin aktivieren zu lassen, will er nicht Gefahr laufen, fortschreitend auf Null sanktioniert zu werden.
Nach Ablauf der sechs Monate erhält der „Kunde“ als frischgebackener Bürgerarbeiter nun einen Arbeitsplatz in der Kommune oder freien Wirtschaft. Für rund tausend Euro brutto, ist er nun gezwungen sein Existenzminimum rechtlos abzuarbeiten. Sein ihm an die Seite gestellter staatlicher Aufseher wacht nun über seine Arbeitseinstellung, Arbeitsleistung, innere Gesinnung und wenn er es für nötig erachtet, über das Privatleben seines Mündels. Sobald der Bürgerarbeitsvertrag unterzeichnet wurde, gibt es aus der dreijährigen Fronmühle ein Entrinnen nur noch durch den Erhalt eines gutbezahlten Arbeitsplatzes oder Flucht in den Tod.
Vierunddreißigtausend Menschen sollen zunächst nach den Plänen der Bundesregierung in einem Pilotprojekt für drei Jahre Bürgerarbeit leisten. Niemand von ihnen soll mehr vergeblich auf einen Arbeitsplatz warten. Jeder von ihnen soll das Gefühl haben wieder gebraucht zu werden. Abgesehen davon, dass das Gefühl gebraucht zu werden, kein Kriterium für die Wahl eines Arbeitsplatzes sein darf, spricht dieser Satz Bände. Die Erwerbslosen werden dringend gebraucht. Noch jedenfalls. Sie sind die Probanden in einem riesigen Testprogramm. An ihnen wird evaluiert, wie sich künftig die Arbeitswelt in Deutschland gestaltet. Akzeptieren die Menschen die vorgefundenen Bedingungen? Nehmen sie in Kauf, dass sie für einen Niedriglohn Zwangsarbeit ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I an der Seite eines amtlich bestellten Vormundes leisten? Reichen die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten, um die Menschen derart in Schach zu halten, damit sie die geforderten Leistungen widerspruchslos erbringen? Wie viele von den Probanden werden trotz rigider, existenzvernichtender Strafen aus dem Projekt aussteigen? Wie verhalten sich diese Menschen angesichts ihrer Mittellosigkeit? Wie scharf und in welchem Tempo darf man an den Stellschrauben des Sozialabbaus drehen, ohne dass eine ganze Bevölkerungsgruppe renitent wird? Welche Präventionen sind angesichts dieser Gefahren angebracht? Welche Gegenwehr ist notwendig, um eine solche Gefahr abzuwehren? Wie wirkt sich das Bürgerarbeitsprogramm auf die noch regulär arbeitende Bevölkerung aus?
Beeinflusst dieses Programm die restliche Gesellschaft dahingehend, dass sie künftig härter, mehr und schlechter bezahlt arbeitet, um dem Schicksal eines Bürgerarbeiters zu entrinnen?
So wie sich die Dinge entwickeln, werden die Fallmanager in den Jobcentern künftig Hochkonjunktur haben. Ihre eigentliche Aufgabe, schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsprozess zu integrieren, werden sie behufs Bürgerarbeit und Sanktionen über das Soll hinaus erfüllen. Ein wesentlicher Faktor um sich den eigenen Arbeitsplatz zu erhalten, der schließlich schwer gefährdet ist, sollten Vermittlungs –und Sanktionsquoten nicht mit den Vorgaben der Bundesagentur überein stimmen.
Ursprünglich– so fordert es jedenfalls das Gesetz – sollte sich zwischen dem Fallmanager und dem „Kunden“ ein Vertrauensverhältnis entwickeln, aus dem heraus sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis kristallisiert, welches dann in der Integration in den Arbeitsmarkt mündet.
Reine Makulatur, angesichts drakonischer Strafen aus der Zeit der „schwarzen Pädagogik“, fehlender Arbeitsplätze und psychologisch unzureichend geschulter Fallmanager.
In Deutschland gibt es die Gewaltenteilung. Eine gute und sinnvolle Einrichtung, die verhindert, dass einer allein zu viel Macht in den Händen hält. Ein Richter beispielsweise darf lediglich richten, nicht aber Gesetze erlassen. In den Argen jedoch gilt diese Gewaltenteilung nicht. Ein Fallmanager ist Staatsanwalt, Richter und Justizvollzugsbeamter in einer Person. Er hat die Macht einen Menschen wegen einer Ordnungswidrigkeit ungleich höher zu bestrafen als ein Richter den Angeklagten in einem Mordprozess.
Jeder gewöhnliche Amtsrichter ist angewiesen dem Verurteilten bei Geldstrafen zumindest das Existenzminimum zu belassen. Ein gewöhnlicher Fallmanager, völlig unbeleckt von jeglichem juristischen Fachwissen, noch weiter entfernt von einem juristischen Staatsexamen, hat per Gesetz die Möglichkeit erhalten mit einem Handstreich einem Menschen die komplette Existenz zu vernichten.
Muss ein Richter in einem Prozess persönliche Lebensumstände des Angeklagten berücksichtigen um zu einem Strafmaß zu kommen, gestaltet sich die Situation für den Fallmanager in einem gewöhnlichen Jobcenter wesentlich einfacher. Termin versäumt, Maßnahme abgebrochen – das reicht bereits um nach einer Anhörung - die nicht etwa vor einem unabhängigen Gremium stattfindet, sondern vom selben Fallmanager bearbeitet wird - die Sanktion auszusprechen. Vor jedem ordentlichen Gericht hat ein Angeklagter einen Rechtsanspruch auf einen Pflichtverteidiger. Schließlich geht es darum, dass der Angeklagte nicht ohne Rechtsbeistand vor das Gericht tritt, denn möglicherweise droht eine Gefängnisstrafe, und da müssen im Vorfeld alle eventuellen strafmildernden Umstände bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden. Ob es sich da nun um diverse soziale Schwierigkeiten oder Unreife handelt, alles muss mit einfließen.
Ein „Kunde“ in einem Jobcenter hat es ungleich schwerer, obwohl er – im Gegensatz zu seinem „Kollegen“ - weder eine Körperverletzung noch schweren bewaffneten Raub begangen hat. Während dem Straftäter trotz Schwere der Tat weiterhin vier Mahlzeiten täglich zustehen, was der humanen Einstellung einer demokratischen Gesellschaft entspricht – ist der Erwerbslose dem Hungertod ausgesetzt. Ob seine Unreife, schwierige soziale Lebenssituationen, seelische Erkrankungen oder diffuse Ängste den „Kunden“ an der Fortführung der Maßnahme hinderten, ist hierbei irrelevant.
Es ist anzunehmen, dass der größte Teil der Fallmanager angesichts ihrer unzureichenden Ausbildung, ihrer persönlichen Einstellung Erwerbslosen gegenüber, sowie einer latenten Angst vor dem Jobverlust kaum in der Lage sind, bei Sanktionen das „gebundene Ermessen“ zu Grunde zu legen. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Bedeutet, sie „kann“ so entscheiden, „muss“ es aber nicht. Anderenfalls würde es sich um eine gebundene Entscheidung handeln, diese liegt im Falle von Sanktionen nach §31 SGB II jedoch nicht vor.
Mit anderen Worten, der Fallmanager hat die Möglichkeit eine Sanktion nicht auszusprechen, davon wird jedoch faktisch nie Gebrauch gemacht. Schließlich muss um jeden Preis Geld eingespart und die Gesellschaft für einen entfesselten, neoliberalen Arbeitsmarkt zugerichtet werden.
So wird mit Brachialgewalt an dem „Kunden“ ein Exempel statuiert, welches er mit Sicherheit sein Lebtag nicht mehr vergessen wird und soll.
Doch auch diese Fakten sind lange kein Grund für die Deutschen auf die Straße zu gehen, um sich gegen das schreiende Unrecht zur Wehr zu setzen. Stattdessen sitzt man lieber vor dem heimischen PC und hämmert seinen Frust in die Tastatur. In hunderten von Foren klagen Erwerbslose ihr Leid. Tauschen sich gegenseitig aus, unterstützen sich, geben gute Ratschläge und spielen sich mit dem Auffinden von Gesetzeslücken dem Feind in die Hände. Schließlich will die Regierung nicht untätig zusehen, wie sich die Erwerbslosen durch die Schlupflöcher der Gesetze winden. Jahr um Jahr schließt sich eine Lücke nach der anderen, bis am Ende nur ein starres, unüberwindbares Konstrukt bleiben wird, gegen das sich nur noch gewaltsam angehen lässt.
Doch auch für diese Situation beginnt man bereits Abhilfe zu schaffen. Schließlich ist es der Berliner Regierung schon bewusst, dass sich die Folgen des rapiden Abbaus im Sozial –und Gesundheitswesen sowie die fortschreitende Entrechtung nur bedingt einschränken lassen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit mehr als gering ist, dass sich der duldsame Unmut des deutschen Volkes in gewaltsamen Widerstand wandelt, so möchte die merkelsche Regierung auch für diesen ausgesprochen unwahrscheinlichen Fall gewappnet sein. Schließlich stehen Aufstände, Revolten oder gar eine Revolution diametral zu den Zielen der Wirtschaft, an deren Fäden und Fleischtöpfen die gewählten Volkszertreter hängen.
Herrenlose Koffer auf Flughäfen und Bahnhöfen werden zum Synonym für die drohende Terrorgefahr in Deutschland. Dank des stets zur rechten Zeit erscheinenden Verfassungsschutzes wurde das Gepäckstück gerade noch rechtzeitig aufgefunden. So konnte verhindert werden, dass hunderte unschuldiger Opfer ihr Leben lassen mussten. In diesem und ähnlichen Tenor geht es ununterbrochen weiter. Stete Wachsamkeit wird verlangt. Schließlich könnte der Nachbar ein Terrorist sein, um genaueres in Erfahrung zu bringen, ist es wichtig sich mit dessen Lebensumständen zu befassen. Bei Zweifeln sollte man sich umgehend an die verantwortlichen Stellen wenden. Blockwartmentalität macht sich neuerlich in Deutschland breit.
Jeder bespitzelt jeden.
Da man bereits die Erwerbslosen mit sämtlichen Übeln als schmarotzende Plagegeister identifiziert hat, wurde es an der Zeit ein anderes Bauernopfer zu finden. Was lag da näher als der fremdartig anmutende hakennasige, olivfarbende Mitmensch mit Sprachdefiziten? Hatten nicht einige seiner Landsleute das World-Tradecenter attackiert, sodass mehr als dreitausend Menschen ihr Leben lassen mussten?
Ein Schelm, der denkt, dass sich in Wahrheit hochbrisante Papiere im WTC befanden, Tage zuvor Handwerker darin herumwirbelten und beide Türme wie bei einer fachgerechten Sprengung sauber in sich zusammenfielen. Unmittelbar nach dem Angriff erklärte der damalige Präsident George W. Bush dem Irak den Krieg, weil dieser „auf der Achse des Bösen“ läge, ohne näher zu erwähnen, dass bereits seit längerem ein leichterer Weg zum dringend benötigten Öl gesucht wurde, da die schwarzen Goldreserven Amerikas zur Neige gehen.
Vermeintliche Terroristen sind unter uns. Wie sie aussehen soll sich jeder selbst ausmalen, sicher ist nur, dass sie Koffer mit sich führen, die in einem unbemerkten Augenblick abgestellt werden. Was sich darin befunden hat, bleibt stets im Dunkeln. Sprengstoff mit Sicherheit nicht. Angesichts tausender verlorengegangener Gepäckstücke harmlosen Inhalts, die alljährlich auf Versteigerungen neue Besitzer finden, ist anzunehmen, dass es wohl eher der Verfassungsschutz selbst ist, welcher im Auftrag der Regierung Terrorangst schürt.
Schließlich soll die Bundeswehr im Einverständnis mit der Bevölkerung im Inneren eingesetzt werden. Nur dann, so wird den Menschen ununterbrochen eingehämmert, wird die Terrorgefahr gebannt und der soziale Frieden erhalten bleiben können.
Allerdings könnten persönliche Bedenken die Soldaten der Bundeswehr daran hindern, den Schießbefehl aufs eigene Volk auszuführen. Unter diesem Aspekt trägt sich die Bundesregierung mit dem ernsthaften Gedanken, bezahlte Söldner statt einer Berufsarmee einzusetzen, da diese mit Sicherheit keine Skrupel haben werden, die Bevölkerung zusammenzuschießen.
Doch was kümmern die Deutschen derartige Pläne und Überlegungen ihrer Volkszertreter, wenn es nur was Gutes im Fernsehen gibt, der Kühlschrank gefüllt, das Auto getankt, der Urlaub gebucht, das persönliche Lebensglück nicht gefährdet ist?
Und wenn dann erst eine WM die Volksgemeinschaft erneut in seligen Siegestaumel versinken lässt, wird es richtig schön. Bis Millionen Menschen aus dem schwarz-rot-goldenem Meer von Fahnen und Tüchern auftauchen, hat man in Berlin bereits unbehelligt an sämtlichen Stellschrauben zu Verschlechterung der Lebenssituation ihres Souveräns gedreht.
Langsam aber gleichmäßig. Gerade so, dass man es spürt, doch nicht so stark, dass sich das Opfer windet. Sorgfältig ist der Gradmesser des Erträglichen abgewogen, schließlich soll die Bevölkerung die Verschlechterung als Notwendigkeit akzeptieren.
Heute noch undenkbar, morgen möglicherweise Alltag, ist die Beschränkung des Internetzugangs für einen großen Teil der Bevölkerung. Sei es, dass man die Kosten derart hoch gestaltet, dass sie für die unteren Einkommensschichten nicht mehr tragbar sind, oder aber dass das Informationskontingent erheblich verringert wird, oder bestimmte Teile kostenpflichtig werden. Auch eine Mischung aus allem wäre denkbar. Insbesondere für die alleinstehenden Arbeitslosengeld-II-Bezieher würde der Verlust des Internetzugangs ein erheblicher Rückfall in die Isolation sein. Gerade das Telefon, als auch die Emails und Erwerbslosenforen sind häufig die Grundpfeiler für bundesweite Kommunikation mit anderen Menschen, helfen im Austausch bei Problemen mit Behörden oder es werden Freundschaften geknüpft und erhalten.
Der Regelsatz der Arbeitslosengeld-II-Bezieher ist vollkommen unzureichend. Ein größerer Posten, um regelmäßig außerhäusig Kontakte zu pflegen ist darin nicht vorgesehen. Folglich würde der äußere und innere Rückzug angetreten. Wehe denen, die weder Familie noch Freunde im engeren Umkreis haben.
Isolation macht krank. Menschen leiden, wenn sie unfreiwillig ohne soziale Kontakte leben müssen. Sie werden depressiv, entwickeln Ernährungsstörungen oder Suchterkrankungen, vereinsamen, verelenden, oder tragen sich mit Suizidgedanken.
Menschen mit geringem Einkommen gehen seltener zum Arzt. Allein die Praxisgebühr schreckt sie angesichts ihres unzureichenden Regelsatzes ab. Dadurch manifestieren sich die unterschiedlichsten Erkrankungen, werden chronisch, ziehen weitere Erkrankungen nach sich und werden schwer behandelbar. Die Kosten dafür gehen zu Lasten der Krankenkassen, die ihren Leistungskatalog immer weiter einschränken, was am Ende auf eine medizinische Grundversorgung hinauslaufen, die sich allerdings für den größten Teil der Bevölkerung als komplett mangelhaft erweisen wird.
Nur wer privat bestimmte Angebote der Krankenkassen zahlen kann, erhält vollumfänglich ärztliche Versorgung. Der Rest der Gesellschaft wird an den heute gängigen Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, Schlaganfall oder Herzinfarkt zu Grunde gehen, sollte er nicht bereits vorher durch eigene Hand sozialverträglich aus dem Leben geschieden sein.
Möglicherweise jedoch stirbt er an einer bis dahin nie da gewesenen Seuche. Ein unbekannter Erreger rafft einen großen Teil der ärmeren Bevölkerung hin. Vergeblich kämpft man halbherzig um das Leben der Opfer, schließlich steht für deren Erhalt nicht all zu viel Geld zur Verfügung. Am Ende verscharrt man sie in Massengräbern, das Äquivalent zur bisherigen Armenbestattung. Die ängstliche, desinformierte Bevölkerung, welche zum vermeintlichen Schutz gegen nicht vorhandene Viren und geheimnisvolle Bakterien aufgerufen wird, ahnt nicht, dass einem vorher exakt festgelegten Teil der Gesellschaft während einer Jahre zurückliegenden Grippeschutzimpfung, ruhende Krankheitserreger injiziert wurden.
Bei der später ausbrechenden angeblich hochansteckenden Seuche handelt es in Wahrheit lediglich um millionenfach auftretende Einzelerkrankungen, die zeitversetzt nach erfolgter wiedereingeführter Pflichtimpfung ausgebrochen sind.
Doch darüber zerbricht man sich in Deutschland so wenig den Kopf, wie über die Ziele der Bilderberger. Dass Jahr für Jahr eine sich selbst elitär nennende Truppe, die sämtliche Fäden ausschließlich aus dem Hintergrund zieht, gezielt Regierungen, Wirtschaftslenker, Monarchen und andere Führungskräfte aus Wirtschaft und Politik zum informellen Gespräch einlädt, bereitet den Deutschen nur wenig Kopfschmerzen. Ebenso wenig, wie es sein kann, dass von uns gewählte Volksvertreter an dieser Veranstaltung teilnehmen ohne sich über die Inhalte ihrem Souverän gegenüber zu äußern.
Auch scheint es keinen weiter zu bekümmern, dass die Medien sich nicht einmal in homöopathischen Dosen dazu äußern. Alle halten sich an den Maulkorberlass. Auf Nachfragen seitens kritischer Berichterstatter reagieren die Verantwortlichen unwirsch und abweisend. Kein Kommentar kommt ihnen über die Lippen. So erfährt die breite Öffentlichkeit verständlicherweise nicht, dass während dieser Veranstaltung weltweit die politischen Richtungen und Normen vorgegeben werden. Dort werden die regelrechten Entscheidungen über die gesellschaftlichen Veränderungen der einzelnen Nationen festgelegt.
Da wird das besprochen, was später in Deutschland zur Politik erklärt wird.
Was das Thema Zwangsarbeit angeht, so hat die deutsche Gesellschaft dazu offensichtlich lediglich ein eindimensionales Denken, was sich ausschließlich auf die Zeit des Dritten Reichs beschränkt. Das Wissen über internationale Abkommen zwecks Abschaffung von Zwangsarbeit, die Anerkennung der Menschenrechte und das Grundgesetz sind marginal. Zwangsarbeit gibt es in den Köpfen der Bevölkerung – darunter auch die Bundesrichter – ausschließlich in Häftlingsdrillich und Holzpantinen in Verbindung mit gelben Sternen, rosa Dreiecken, schwarzen Rauten oder anderen Zeichen einer braunen minderbemittelten Horde. Offensichtlich ist keiner bereit ernsthaft über bestehende Abkommen und Gesetze nachzudenken und diese uneingeschränkt zu akzeptieren. Erhielten die vorliegenden Gesetze und Ratifizierungen die entsprechende Würdigung seitens der Regierung, wäre ein Gesetz wie Hartz IV überhaupt nicht möglich gewesen.
Allein die Tatsache, dass sich alle Gesetze am Grundgesetz zu orientieren haben, setzen das SGB II praktisch komplett außer Kraft.
Es gibt nicht einen Abschnitt im Sozialstrafgesetzbuch II, welcher sich mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt.
Keiner der Verantwortlichen machte sich bisher die Mühe der Bevölkerung zu erklären, wie der § 31 SGB II, der sogenannte Sanktionsparagraph mit der Würde des Menschen, Art. 1 Grundgesetz; körperliche Unversehrtheit, Art. 2; Schutz für Ehe und Familie, Art. 6 Grundgesetz vereinbar ist. Unerwähnt bleibt bis heute der Art. 11 Grundgesetz im Zusammenhang mit der Ortsabwesenheitsklausel im SGB II, nach der jeder Erwerbslose die persönliche Erlaubnis seines Fallmanagers benötigt, um die Stadt zu verlassen. Derartigen Einschränkungen unterliegen sonst nur Asylsuchende und Strafgefangene. Auch die freie Berufswahl nach Art. 12 Grundgesetz scheint für die Gründerväter und Befürworter von Hartz IV nicht zu existieren. Ebenso wenig wie die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz.
Immer häufiger maßt sich der Staat an, sogenannte Außendienstmitarbeiter des Bedarfsermittlungsdiensts der Jobcenter zu den Erwerbslosen zu schicken, wo sie sich unter Zuhilfenahme widerrechtlicher Androhungen von Sanktionen Zutritt in die Wohnungen verschaffen. Begründet wird das vielfach damit Missbrauch von Sozialtransfers zu verhindern oder aufzudecken.
Deutschland bekennt sich in verschiedenen Moratorien immer wieder gern aufs Neue zu den Menschenrechten und wird auch nicht müde unsere Vorstellung von Demokratie und Humanität in die Welt zu posaunen und neuerdings – ähnlich den Amerikanern – diese in die annektierten Länder hineinzubomben.
Geht es allerdings um die Belange des eigenen Volkes im Zusammenhang mit Entrechtung, Zwangsarbeit und Entwürdigung, entschwinden derartige Bekenntnisse ins Nirwana. Nur so lässt sich erklären, dass die verschiedenen Artikel der Menschenrechtskonventionen keinerlei Belang für die deutsche Regierung haben. Artikel 1, 2, 4, 5 , 6 und 13 beinhalten das Recht auf die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, das Recht auf Leben, Verbot der Zwangsarbeit, auf Freiheit und Sicherheit, auf ein faires Verfahren und auf eine wirksame Beschwerde.
Da wird im Jahre 1957 das ILO-Abkommen Nr. 105 ratifiziert, mit anderen Worten, per Unterschrift wurde in Deutschland die Zwangsarbeit abgeschafft, doch niemand in Deutschland möchte das wirklich wissen.
Offensichtlich ist derartiges Wissen, sind derartige Zusammenhänge nicht unterhaltsam genug, um das Interesse der Bevölkerung zu erwecken.
Die Auseinandersetzung mit der politischen Zielsetzung der Bundesregierung im Verhältnis zur täglichen Dokusoap ist einfach langweilig. Während man sich die nachmittägliche Dauerbeschallung reinzieht, kann man so viele Dinge nebenbei tun. Bügeln, kochen, baden oder einfach nur auf dem Sofa gammeln. Sie erfordern keine geistige Hochleistung. Ganz anders verhält es sich beim Thema Politik. Wer sich damit ernsthaft beschäftigt, sich über die Hintergründe informiert, diese in Kontext mit den Zielen den Bundesregierung setzt, dem wird intellektuell mehr abgefordert, als ein simpler Programmwechsel.
Denken bedeutet andererseits auch Verantwortung. Schließlich kommt man bei hinreichendem Nachdenken zu diversen Ergebnissen, die dazu führen können, dass das bisherige Weltbild unter Umständen Risse bekommt oder sogar soweit erschüttert wird, dass echter Handlungsbedarf entsteht.
Denken ist unerwünscht. Jedenfalls von der Regierung. Das Volk soll nicht denken, noch weniger nachdenken, sondern ausschließlich konsumieren. Wer am tatsächlichen Konsum mangels der nötigen Geldmittel gehindert ist, soll sich am laufenden Fernsehprogramm berauschen. Nur so lassen sich gesellschaftspolitisch relevante Systemänderungen geräuschlos durchführen.
Wenn man es genau nimmt, dann hat Deutschland genau die Regierung die es verdient. Eine, die sich ausschließlich um ihren eigenen Vorteil kümmert und sich dabei die Wirtschaftselite gewogen hält. Die Deutschen murren zwar über den Lobbyismus, Nepotismus und Vetternwirtschaft, doch sie unterbinden sie nicht. Ihr politischer Protest erschöpft sich auf dem Gang zur Urne, oder zeigt sich in Wahlverweigerung. Darüber hinaus bleibt der Ärger über die Vorgänge in Berlin auf den privaten Kreis beschränkt. Alternativ kanalisiert man seinen inneren Unfrieden in diversen Foren, Blogs oder anderen Mitteilungsmöglichkeiten des Internets. Etliche klagen sich quer durch alle Instanzen deutscher Gerichte durch, in der Hoffnung Gerechtigkeit zu erfahren, andere versuchen sich auf Maifeiern als Neo-Revolutionäre und kämpfen mit Steinen gegen die Wasserwerfer der Polizei. Jeder von ihnen glaubt einen nennenswerten persönlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Veränderung geleistet zu haben.
Nichts von alledem wird die Berliner Regierung von ihren Plänen eine neue Gesellschaftsordnung zu formen, in der für etwa fünf Millionen Menschen kein Platz mehr sein wird, abbringen. So etwas wird ignoriert, ausgesessen, abgewartet bis sich die Menschen wieder anderen Interessen zuwenden.
Systematisch, durch schleichende Entrechtung, sinkende Gesundheitsversorgung, unzureichende Lebensmittelversorgung, Isolation und Ausgrenzung, Krankheiten oder Suizid, wird eine breite Bevölkerungsschicht, deren Verschwinden anfangs noch irritiert registriert, später als unabdingbar akzeptiert wird, eliminiert. Die Menschen werden es als normal erachten, dass Überflüssige kein Lebensrecht haben, da sie schließlich nichts produktives für die Gesellschaft leisten.
Und das deutsche Volk wird wie dereinst nichts dagegen tun.
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